WISSENSWERTES
FÜHRERSCHEIN KLASSEN
Qualität

Bei der Vorbereitung stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Team mit Rat und Tat zur Seite und beantworte Ihnen gerne alle offenen Fragen. Lassen Sie sich nicht drängen oder unter Druck setzen. Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen können Sie sich sogar ein wenig auf die Prüfungen freuen - denn das ist Ihr Ziel.

Informieren Sie sich auch direkt in einer unserer Fahrschulen.

Theorie

Wir unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

Persönliche Voraussetzungen

+ Risikofaktor Mensch
+ Rechtliche Rahmenbedingungen
+ Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
+ Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
+ Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
+ Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
+ Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
+ Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
+ Praktischer Grundstoff

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Sonderfahrten

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

Klasse B, B196 und B197

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen AM und L
Entspricht der früheren Klasse 3

Beschreibung B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Beschreibung B196:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Beschreibung B197:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B Automatik mit der Möglichkeit auch Schaltgetriebe nach entsprechender Voraussetzung (10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen) zu fahren. 

Klasse B96 und BE

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen AM und L
Entspricht der früheren Klasse 3
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Beschreibung B96:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B bis 3500kg und einem Anhänger über 750kg in Kombination bis 4250kg.

Beschreibung BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)

Mindestalter 16,5 Jahre

Beschreibung:
Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Prüflinge können mit 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen. Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:

Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen.
Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister besitzen.
Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.

Empfehlenswert sind 2-3 Begleitpersonen.
Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden.

Klasse A (ehemals A unbeschränkt)

Mindestalter 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen AM und A1
Entspricht der früheren Klasse 1a bzw. A beschränkt vor 19.01.2013

Beschreibung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Klasse A2 (ehemals A beschränkt)

Mindestalter 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen AM und A1
Entspricht der früheren Klasse 1a bzw. A beschränkt vor 19.01.2013

Beschreibung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 nur praktische Prüfung.

Klasse A1

Mindestalter 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen AM
Entspricht der früheren Klasse 1b und 3 (dreirädrige Kraftfahrzeuge) bzw. A1 vor 19.01.2013

Beschreibung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse AM (ehemals M)

Mindestalter 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine
Entspricht der früheren Klasse M oder S

Beschreibung:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren, Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen. ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mofa

Mindestalter 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Beschreibung:
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.

ANMELDEZEITEN
Wunstorf
Di, Do: 16.30 - 18.30 Uhr

Neustadt
Mo, Di, Do: 16.00 - 18.00 Uhr

Garbsen
Mo, Fr: 16.00 - 18.00 Uhr
Mi: 15.00 - 18.00 Uhr 

KONTAKT
Tel:
05032 / 47 58

Fax: 
05032 / 89 16 898